Homepage des Abgeordneten Thomas Lippmann (MdL): stellv. Fraktionsvorsitzender; Sprecher für Bildungs- und Sportpolitik sowie Gewerkschaften; Landtagswahlkreis: Landkreis Wittenberg

Einkünfte und Spenden

Entschädigung (Diät)

Abgeordnete im Landtag von Sachsen-Anhalt erhalten eine monatliche Entschädigung, die steuerpflichtig ist. Sie soll sicherstellen, dass die Abgeordneten ihre Aufgaben effektiv, frei und unabhängig erfüllen können.
Die Grundlage hierfür ist Artikel 56 Absatz 5 der Landesverfassung Sachsen-Anhalts und das Abgeordnetengesetz.

Die Höhe der Abgeordnetenentschädigung wird jährlich zum 01. Juli neu festgesetzt und folgt dabei seit der 7. Wahlperiode der von Statistischen Landesamt festgestellten Entwicklung der Löhne und Gehälter in Sachsen-Anhalt aus dem vorangegangenen Jahr.
Die Entschädigung beträgt ab dem 1. Juli 2025 8.737 Euro im Monat.

Außerdem werden den Abgeordneten wie anderen Arbeitnehmer*innen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zur Hälfte erstattet.

Abgeordneten steht es frei, neben dem Mandat weiteren Tätigkeiten nachzugehen. Die daraus erzielten Einkünfte sind der Präsidentin anzuzeigen. Selbstständige oder nicht beim Land Beschäftigte können weiterhin ihren Berufen nachgehen.

Kostenpauschale

Zusätzlich erhalten Abgeordnete eine steuerfreie Kostenpauschale, mit der allemandatsbedingten Kosten abgedeckt werden. Davon können zum Beispiel dieMiete von Wahlkreisbüros, Telefonkosten, Werbematerial und Veranstaltungen bezahlt werden.
Die Kostenpauschale beträgt seit dem 1. Juli 2025 2.310 Euro im Monat.

Für die unmittelbare Arbeit im Landtag steht jedem Abgeordneten ein mitTelefon ausgestattetes Büro und Computertechnik zur Verfügung.

Netzkarte, Reisekosten und Übernachtungsgeld

Abgeordnete erhalten zudem eine kostenlose Netzkarte der Deutschen Bahn (1.Klasse), die für Fahrten innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt und für Reisennach Berlin oder Bonn gilt. Erstattet werden außerdem auf Antrag Übernachtungskosten und Fahrtkosten für Fahrten im Auftrag des Landtages, der Fraktion oder eines Ausschusses.


Wahlkreis

Erstausstattung des Wahlkreisbüros

Wer erstmals als Abgeordneter in den Landtag einzieht, kann sich einWahlkreisbüro einrichten. Für dessen erstmalige Ausstattung mit Schreibtisch,Stühlen, Schränken, Lampen usw. zahlt das Land einen Zuschuss. Nach Antragerstattet der Landtag die nachgewiesenen Ausgaben in Höhe von maximal 1.500,00 Euro. Diese habe ich in dieser Legislatur nur zur Hälfte für neue Stühle in Anspruch genommen.

Aufwendungen für Personalkosten im Wahlkreisbüro

Auf Antrag erhält ein Abgeordneter die nachgewiesenen Aufwendungen für alle Personalkosten einer Mitarbeiterin bzw. eines Mitarbeiters in seinem Wahlkreisbüro. Höchstgrenze für die Eingruppierung ist die Entgeltgruppe 10 Stufe 6 des Tarifvertrages der Länder (TV-L). Familienmitglieder des Abgeordneten dürfen nicht eingestellt werden. Grundlage ist das Abgeordnetengesetz.


Abgaben und Spenden

Alle Landtagsmitglieder mit einem Mandat der Partei Die Linke leisten neben dem satzungsgemäßen Mitgliedsbeitrag regelmäßig Sonderbeiträge in Form von Mandatsträgerbeiträgen.

Darüber hinaus spenden die Abgeordneten der Fraktion Die LINKE schon seit 1995 einen Teil ihrer Diäten in einen speziell aufgelegten Solidarfonds der Fraktion. Derzeit zahlen die Abgeordneten monatlich 300 Euro in diesen Fonds ein und im Jahr 2025 zusätzlich einmalig 500 Euro für die finanzielle Unterstützung von Ferienfreizeiten. Darüber hinaus spenden die Abgeordnetender Fraktion Die Linke vielfach auch individuell direkt an Vereine, Initiativen und Organisationen. Im Jahr 2024 habe ich insgesamt rund 4.200 Euro an Vereine, Initiativen und Organisationen gespendet.