Homepage des Abgeordneten Thomas Lippmann (MdL): stellv. Fraktionsvorsitzender; Sprecher für Bildungs- und Sportpolitik sowie Gewerkschaften; Landtagswahlkreis: Landkreis Wittenberg

Im Dialog mit den Bürger*innen - Beantwortung von Anfragen

Hier finden Sie meine Antworten zu Anfragen und E-Mails

Anfragen & Antworten 2022

Reaktionen auf meine Antwort

30. März 2022

Sehr geehrter Herr Lippmann,

jetzt ging alles doch sehr schnell. Der Lehrerbezirkspersonalrat hat es in einem Gespräch tatsächlich geschafft, das Landesschulamt zu überzeugen. Mir wurde mitgeteilt, dass ein Antrag auf unbefristete Teilzeit bewilligt wird.

Was im Einzelnen jetzt zu dem gewünschten Ergebnis geführt hat, soll aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass viele andere Kollegen nach wie vor um eine erneute Genehmigung der befristeten Teilzeit bangen. Außerdem haben junge Kollegen bei Neueinstellung durch weniger Erfahrung wahrscheinlich kaum eine Chance in Verhandlungen mit dem Landesschulamt.

Wenn man den Kopf mal hebt und sich so umschaut, gibt es momentan ja viele Branchen, die nach Arbeitskräften suchen. Eigenartigerweise kommen viele auf so abwegige Gedanken, dass man durch attraktive Arbeitsbedingungen Mitarbeiter gewinnen kann.

Ich würde mich freuen, von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen
Annett Bernhardt

28. März 2022

Sehr geehrter Herr Lippmann,

vielen Dank für sehr schnelle Reaktion auf meine E-Mail.

Dann sind wir mal auf die Antwort gespannt.

Gleichzeitig bin ich auch noch im Gespräch mit dem Lehrerbezirkspersonalrat, um doch noch eine Einigung zu erreichen.

Falls Sie noch weitere Informationen benötigen, können Sie mich gerne kontaktieren.

Der Vollständigkeit halber wollte ich Ihnen noch mitteilen, dass ich die gleiche E-Mail auch an Herrn Stehli gesendet hatte.

Viele Grüße aus Wallwitz
Annett Bernhardt

Antwort auf die Anfrage

Sehr geehrte Frau Bernhardt,

habe Sie ganz herzlichen Dank für Ihre Informationen und Ihre Fragen. Sie sprechen da ein gravierendes Problem an, das schon in der Vergangenheit immer wieder eine wichtige Rolle gespielt hat und Ihre Fragen dazu sind völlig berechtigt. Seit der (durch mangelnde Ausbildung selbst verschuldete) Lehrkräftemangel in unsere Schulen einzieht, werden von Seiten der Schulbehörden alle Register gezogen, um von den verbleibenden Lehrkräften die maximale Arbeitsleistung zu bekommen. Das bedeutet möglichst keine Teilzeit und zusätzlich Überstunden.

Während es schon seit einigen Jahren zunehmend Probleme mit der Genehmigung von Teilzeit für die schon eingestellten Stammlehrkräfte gibt, war es bei den Ausschreibungen für Neueinstellungen noch längere Zeit so, dass eine Beschäftigung in Teilzeit ausdrücklich angeboten wurde. Genau aus den Gründen, die Sie beschrieben haben – um die Bewerbungs- und Einstellungssituation zu verbessern. Ich habe nicht genau mitbekommen, seit wann das geändert wurde aber in der aktuellen Ausschreibung vom 16.03. habe ich einen solchen Hinweis nicht mehr gefunden. Ich werde Ihre E-Mail deshalb zum Anlass nehmen, um das Ministerium aufzufordern, dazu in der nächsten Sitzung des Bildungsausschusses am Donnerstag der kommenden Woche (07.04.) Stellung zu nehmen. Leider muss ich nach den bisherigen Erfahrungen aber davon ausgehen, dass von den Schulbehörden diesbezüglich eine Beratungsresistenz zu erwarten ist und sie wie in vielen anderen Fragen nicht bereit sind, ihre Haltung und ihr Vorgehen zu ändern.

Es gibt allerdings einen Ausweg, den das Landesschulamt meidet, wie der Teufel das Weihwasser. Das ist ein Antrag auf Teilzeit nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)). Denn die Aussage des Landesschulamtes, Teilzeit immer nur für ein Jahr beantragen und diese nach Gutdünken genehmigen oder ablehnen zu können, entspricht dem Wunschdenken des Landesschulamtes – aber nicht den gesetzlichen Vorgaben des TzBfG. Es entspricht nach meiner Ansicht auch nicht den Vorgaben des TzBfG (§ 7), wenn bei Ausschreibungen und Einstellungen Teilzeit nicht ermöglicht wird. In dieser Richtung werde ich meine Fragen an das Ministerium richten. Denn das Vorgehen des Landesschulamtes ist nicht nur suboptimal im Hinblick auf die Gewinnung von Bewerber*innen, es ist aus meiner Sicht auch rechtswidrig.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Lippmann

Stellvertretender Fraktionsvorsitzender und bildungspolitischer Sprecher

Fraktion DIE LINKE im Landtag Sachsen-Anhalt            

25. März 2022

Anfrage von Frau Bernhardt

Sehr geehrter Herr Lippmann,

ich wende mich an Sie als Mitglieder des Bildungsausschusses des Landtages mit einer Frage die Lehrersituation in Sachsen-Anhalt betreffend.

Die Situation an den Schulen ist für alle Beteiligten sehr angespannt, für die Schüler und Eltern, genauso wie für die Schulleitungen und Lehrer, da in vielen Schulen oftmals Lehrer fehlen und Unterricht nicht immer stattfinden kann.

An der Stelle frage ich mich, wieso das Land keine Lehrer in Teilzeit einstellen will, und ob Sie davon überhaupt wissen.

Bewerbern wird die Pistole auf die Brust gesetzt und festgelegt,  entweder vollbeschäftigt oder gar nicht. Die einzige Variante, die angeboten wird: Teilzeit befristet zu beantragen auf begrenzte Zeit, und dies erst nach Unterschrift unter einem Vollzeitvertrag. Wenn diese begrenzte Zeit vergangen ist, könnte man erneut einen Antrag stellen. Was wenn, sich die Bewerber über eine dauerhafte Teilzeit sicher sind? Sie setzen sich der Willkür einer ständigen Überprüfung nach Ablauf der jeweiligen Genehmigung aus, dass man in Zukunft eben keine Teilzeit mehr genehmigt bekommt. Pech gehabt!

Ich bin seit 1996 Lehrerin im Land Sachsen-Anhalt, bis 2020 bei einem freien Träger. Seit 2020 war ich beim Land Sachsen-Anhalt mit mehreren befristeten Verträgen  angestellt. Jetzt habe ich mich auf eine unbefristete Stelle beworben, die mir auch zugesagt wurde. Bei der Bewerbung gab es keinerlei Möglichkeit, meinen Wunsch auf Teilzeit darzustellen, da dies in den zu benutzenden Onlineformularen nicht vorgesehen ist.

In meinen Versuchen dem Landesschulamt meinen Wunsch zu verdeutlichen, wurde mir mitgeteilt, dass es generell nur Vollzeitstellen gibt und Teilzeit nur jahresweise befristet beantragt werden kann. Natürlich wäre es schwieriger eine Genehmigung für solche Anträge zu bekommen, wenn keine Gründe für den Wunsch angegeben werden.  Nun frage ich mich, ist dies politisch so gewollt?

Natürlich kann ich verstehen, dass man so viel Unterricht wie möglich gewährleisten will. Aber hier liegt Potenzial an Unterrichtsstunden, dass man von Seiten des Landesschulamtes einfach verschenkt.  („Die Taube auf dem Dach …“ )

Ich würde gern an der mir angebotenen Schule arbeiten, aber den Umfang meiner Tätigkeit auch ohne Angabe von Gründen dauerhaft selbst bestimmen dürfen. Im Moment wird mir überhaupt kein Mitspracherecht  gewährt.

Die Schulleitung meiner zukünftigen Schule weiß um die Situation Bescheid und möchte mich trotzdem in ihrem Kollegium sehen, auch wenn es Teilzeit wäre. Das Landesschulamt tut so, als würde ich etwas Illegales fordern.

Wenn der Lehrermangel im Land so gravierend ist, kann ich nicht verstehen, wieso man sich so sträubt, Arbeitsverträge individuell zu gestalten, dass allen Beteiligten geholfen ist. Ich kann mir vorstellen, dass ich nicht die Einzige bin. Ich habe mit Kollegen gesprochen, die aktuell Angst haben, demnächst keine Teilzeit mehr genehmigt zu bekommen.

Außerdem weiß ich, dass es alte Verträge auf Teilzeitbasis gibt.

Mit freundlichen Grüßen
Annett Bernhardt

Sehr geehrte Damen und Herren,

fassungslos mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass auf dem Rücken der Jüngsten Einsparungen vorgenommen werden. Nach zwei harten Jahren voller Entbehrungen sollen nun also an fünf Schulen des Burgenlandkreises die Stellen der Schulsozialarbeiter wegfallen – Grundschulen Elstervorstadt, Hohenmölsen, Teuchern, Zeitz und Zeitz-Stadtmitte. Und nicht nur der Burgenlandkreis ist betroffen.

Die Politik sendet hier ein fatales Zeichen an die Familien und Lehrer:

Kinder sind zwar für die Zukunft wichtig, aber deren Probleme gehen uns nichts an!

Lehrer und Eltern brauchen die Unterstützung gerade in Zeiten von Corona - einhergehend mit Dissozialisierung, Online-Unterricht und den Gefahren des Internets – dringend. Die Lösungen dürfen nicht auf die weiterführenden Schulen verschoben werden, dann ist es oft zu spät.

Getreu dem Motto:
“Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmer mehr”!

Die Arbeit des Sozialarbeiters ist so wichtig, um den Kindern die richtigen Maßstäbe zu geben und ihr Verhalten in der Gruppe zu reflektieren. Mobbing und Ausgrenzung sind stark zunehmende Themen, die weder von den Eltern zu Hause noch von den Lehrern alleine in der Schule gelöst werden können.

Die sozialen Auffangnetze sind in Zeiten von Corona noch mehr weggebrochen. Hilfesteuernde Ämter mit Sozialbezug wurden so sehr ausgedünnt, dass z. B. beim Jugendamt nur noch Härtefälle behandelt werden.

In ihrer Ausweglosigkeit verfallen sie dem Alkohol, Drogen und manche setzen ihrem Leben suizidal ein Ende.

Eigentlich bräuchte es mehr und nicht weniger Unterstützung an den Schulen. Jeder Euro, der jetzt gespart wird, muss später zwei- oder dreifach ausgegeben werden, um den Normalzustand zu erreichen

Bitte überdenken Sie Ihren Beschluss, um unseren Kindern die Zukunft nicht noch mehr zu erschweren.

Mit freundlichen Grüßen

Die Elternvertreter der Grundschule Hohenmölsen
i.A. Sandra Herrmann

P.S. Es wäre schön, wenn Sie diesen Beschluss für unserer aller Kinder nochmals überdenken. Alle Kinder brauchen den Sozialarbeiter. Die Beschlüsse der Regierung, der letzten Jahre, haben den Kindern bereits genug Kraft gekostet. Nun sollen Sie noch Ihren vertrauten Ansprechpartner in der Schule verlieren. 

Beantwortung der Anfrage:

Sehr geehrte Frau Herrmann,

habe Sie ganz herzlichen Dank für Ihr engagiertes Plädoyer zum Erhalt der Angebote für Schulsozialarbeit, die in den Schulen des Landes seit inzwischen mehr als zehn Jahren gewachsenen sind. Uns erreichen sehr viele Schreiben, in denen die überaus positiven Erfahrung mit der Arbeit der Schulsozialarbeiter*innen für die Schüler*innen, die Eltern und auch die tägliche Unterstützung für die Arbeit der Lehrkräfte und der Schulleitungen überzeugend dargestellt und gewürdigt werden. Alle, die bisher solche Angebote nutzen konnten, halten sie für unverzichtbar und können sich ein Ausscheiden ihres Schulsozialarbeiters/ihrer Schulsozialarbeiterin unter keinen Umständen vorstellen.

Meine Fraktion und ich auch ganz persönlich kämpfen seit vielen Jahren im Landtag von Sachsen-Anhalt dafür, dass das ESF-Projekt „Schulerfolg sichern“ in ein dauerhaftes Landesprogramm überführt wird und damit aus Landesmitteln finanziert, verstetigt und ausgebaut werden soll. Wir verlangen, dass es keine befristeten Arbeitsverträge für die Schulsozialarbeiter*innen mehr gibt und jede Schule über derartige Angebote verfügen und verlässlich damit planen kann.

Wir werden in unseren Anstrengungen nicht nachlassen und hatten deshalb am 25. Februar 2022 dazu im Landtag eine Aktuelle Debatte beantragt. Meine dort gehaltene Eröffnungsrede füge ich Ihnen als Anlage bei. Wir werden das Thema in der kommenden Sitzung des Bildungsausschusses am 10. März erneut ausführlich debattieren und auch in die Beratungen zum Landeshaushalt einbringen.

Thomas Lippmann zu TOP 6: Aktuelle Debatte Erst tendenziell mehr und nun doch ganz sicher weniger Schulsozialarbeit – das Land zieht sich aus der Verantwortung

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Lippmann

Stellvertretender Fraktionsvorsitzender und bildungspolitischer Sprecher
Fraktion DIE LINKE im Landtag Sachsen-Anhalt