Homepage des Abgeordneten Thomas Lippmann (MdL): stellv. Fraktionsvorsitzender; Sprecher für Bildungs- und Sportpolitik sowie Gewerkschaften; Landtagswahlkreis: Landkreis Wittenberg

Im Dialog mit den Bürger*innen - Beantwortung von Anfragen

Hier finden Sie meine Antworten zu Anfragen und E-Mails

Anfragen & Antworten 2021

Sehr geehrte Fraktion Die Linke,
ich möchte Sie bitten, uns verzweifelten Eltern zu helfen, die unerträgliche Situation, in die der Schulleiterbrief vom 11.11.2021 alle Schulleiter, Lehrer, Eltern und nicht zuletzt, aber am wichtigsten, alle Schüler, gebracht hat.

Momentan können einige Kinder nicht die Schule besuchen, weil eine Zustimmung der Eltern zur Eigenanwendung von Covid19-Tests durch Minderjährige verlangt wird. 

Sie mögen die Gründe dafür vielleicht nicht nachvollziehen können, aber es ist das gute Recht der Eltern, die Selbsttestung der Kinder abzulehnen. Es darf nicht sein, dass eine Zustimmung über die Drohung mit dem Ausschluss aus der Schule und somit von der Schule erzwungener Schulpflichtverletzung erzwungen werden soll. Das ist Nötigung und bringt viele Eltern und Kinder an den Rand des seelischen Zusammenbruchs.

Ebenso sieht der Schulbrief eine Maskenpflicht im Unterricht für Schüler jeden Alters vor, wenn ein Klassenkamerad oder Lehrer positiv getestet wurde. Das bedeutet, dass auch 6-jährige Kinder unter Umständen stundenlang unter einer Maske sitzen und, wenn es der Schulleiter oder Lehrer ganz ernst nimmt, sogar damit Hallensport betreiben sollen.

Wir als Eltern können und werden unser kleines Kind nicht dieser Gefahr aussetzen. Leider ist es momentan nicht mehr möglich, Maskenatteste zu bekommen, da alle Ärzte aus berechtigter Sorge um ihre Arbeit und Approbation dieses verweigern.

Selbst wenn Sie das alles nicht nachvollziehen können, so muss Ihnen doch bewusst sein, dass so eine Behandlung von Kindern nur mit Zustimmung der Eltern erfolgen sollte und auf keinen Fall dagegen.

Ich ersuche Sie hiermit, das Bildungsministerium zu einer Überarbeitung seiner Richtlinien zu bewegen. Im Mindesten sollte wieder eine Aufhebung der Präsenzpflicht erwogen werden. Das bedeutet keinerlei Gefahr für die in der Schule verbleibenden Kinder. Es sollte den betroffenen Eltern und Kindern möglich gemacht werden, selber zu entscheiden, ob Sie den Maßnahmen in der Schule zustimmen oder sich freiwillig in die 'Isolation' begeben. 

Mir persönlich wäre eine Möglichkeit der Teilnahme meiner Kinder am Unterricht unter den bisherigen Bedingungen (Tests Zuhause und Maskenpflicht nur im Flur), die zu keinerlei PCR-positiven Tests und Krankheitswellen in ihrer Schule geführt haben, am liebsten. Sollte dies aus Gründen der Angst der anderen Eltern nicht möglich sein, so muss man, um keine Rechtsbeugung und Nötigung zu begehen, wenigstens den Ausweg des Home-Schoolings offenhalten. Auch das belastet viele Eltern und sicher auch Kinder, aber es zwingt sie wenigstens nicht, Rechtsverletzung zu begehen und auf Bußgeldbescheide zu warten, nur weil sie ihre Kinder vor Schäden bewahren wollen. Wir mögen nicht alle derselben Meinung sein, wie man die Kinder am besten vor Schäden bewahrt, aber es kann nicht sein, dass nur eine Möglichkeit akzeptiert ist und mit solchem Druck erzwungen werden soll.

Bitte versuchen Sie, uns zu helfen.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Marlis Hoppe

Schulelternbrief vom 11.11.21


Beantwortung der Anfrage:

Sehr geehrte Frau Hoppe,

für ihre E-Mail an meine Fraktion darf ich Ihnen danken und ich möchte Ihnen darauf gern antworten.

Voranstellen möchte ich die Feststellung, dass mit dem geänderten Testregime, nachdem nunmehr alle Tests vor Ort unter Aufsicht der Schule durchzuführen sind, für die übergroße Mehrzahl der Schüler*innen (und damit auch der Eltern und der Lehrkräfte) keine neue und somit auch keine unerträglich Situation entstanden ist. Die Situation ändert sich für einen sehr kleinen Teil der Schülerschaft und ihrer Eltern, die bisher die Möglichkeit der Testung im häuslichen Umfeld genutzt haben und dies nun nicht mehr können.  

Es triff zu, dass mir die Gründe von Eltern gegen die seit Monaten hunderttausendfach praktizierten Test in den Schulen nicht nachvollziehbar sind. Die Eröffnung der Möglichkeit einer Selbsttestung zu Hause war am Beginn der Testungen in den Schulen wegen der anfänglich bestehenden Unsicherheiten zu akzeptieren. Inzwischen sind die Test und die fast täglichen Abläufe in den Schulen so weit etabliert, dass Bedenken gegen die Durchführung objektiv unbegründet sind.

Die neuen Regelungen für die Schulen finden aber aus einem anderen Grund unsere Unterstützung. Es ist die Abwägung von Interessen. Die Entwicklung des Infektionsgeschehens hat inzwischen eine solche Dynamik und ein solches Niveau erreicht, dass eine erneute Schließung der Schulen für alle Schüler*innen nicht mehr völlig ausgeschlossen werden kann. Dies muss aber unter allen Umständen vermieden werden. Dies geht nur, wenn der Besuch der Schulen so sicher wie nur irgend möglich gestaltet wird. Dafür muss aber durch die Schulen selbst sichergestellt werden, dass keine Infektionen in die Schulen hineingetragen werden und sich dort weiter ausbreiten können. Hierfür ist eine Bescheinigung der Eltern über das Ergebnis eines zu Hause durchgeführten Tests nicht mehr ausreichend. Die Interessen der Eltern, die eine Testung in der Schule ablehnen, müssen hier hinter dem Gesamtinteresse an der Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichtes für möglichst alle Schüler*innen unter bestmöglicher Wahrung des Gesundheitsschutzes zurückstehen. Als Alternative zur Selbsttestung in der Schule ist es weiterhin möglich, eine Bescheinigung über das negative Testergebnis eines tagesaktuellen PCR-Tests oder PoC-Antigen-Schnelltests vorzulegen, die ja von dafür offiziell zugelassenen Stellen durchgeführt werden.  

Ich gehe davon aus, dass es verantwortungsbewussten Eltern im Interesse der Bildung ihrer Kinder bei der Auseinandersetzung mit dem Corona-Regelungswerk für die Schulen nicht darum geht, den Nachweis der Infektionsfreiheit ihrer Kinder gar nicht erbringen zu wollen und dass die Hürden für den Nachweis nicht unüberwindbar hoch sind. Dennoch will ich hilfsweise anregen, ggf. eine Absprache mit der Schule zu suchen, wie eine Testung unter Aufsicht der Schule durch die Eltern oder von ihnen damit beauftragter Personen durchgeführt werden kann, um einen Konflikt um die Einhaltung der Schulpflicht zu vermeiden. Dies scheint mir ein vergleichsweise geringer Aufwand zu sein, der weitergehende Eingriffe in Rechte und Pflichten vermeiden hilft.

Die Maskenpflicht im Unterricht für fünf Tage, wenn in der Klasse ein positiver Test bestätigt wurde, ist eine notwendige Maßnahme, um auf die bisher praktizierten umfangreichen Quarantäneanordnungen weitgehend verzichten zu können. Nur unter diesen Bedingungen können auch bei positiven Testergebnissen bei einzelnen Schüler*innen oder Lehrkräften alle anderen Schüler*innen weiter am Präsenzunterricht teilnehmen bis sicher davon ausgegangen werden kann, dass es in der Klasse keine weiteren Infektionsfälle gibt.

Sehr geehrt Frau Hoppe,

ich hoffe, dass sich bei objektiver Betrachtung der Situation und der gegebenen Möglichkeiten, diese im Interesse der Kinder und Jugendlichen zu gestalten, der Eindruck von Verzweiflung überwinden lässt. Die derzeitigen Regelungen für die Schulen sind in der außerordentlich angespannten Infektionslage notwendig und angemessen und dienen der möglichst sicheren Durchführung des Präsenzunterrichtes. Wir hoffen, dass diese Maßnahmen ausreichen, um die Schulen aus dem Pandemiegeschehen weitgehend herauszuhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Lippmann
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender und bildungspolitischer Sprecher
Fraktion DIE LINKE im Landtag Sachsen-Anhalt

Mail des Landesschulamtes vom 12.11.2021

Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,

von Ihnen und auch von Eltern haben das Landesschulamt heute zahlreiche Fragen erreicht, die sich auf das gestrige Schreiben von Frau Ministerin Feußner beziehen.

Nach Rücksprache mit dem Ministerium für Bildung und im Auftrag der Amtsleitung darf ich Ihnen im Vorgriff auf den kommenden Rahmenhygieneplan zu folgenden Themen bereits Informationen übermitteln. Verwenden Sie diese bitte auch, um Fragen von Eltern zu beantworten.

  1. Ausnahmen von der Durchführung der Selbsttestungen in den Schulen sind ab 15. November 2021 nur mit vorliegendem ärztliches Attest möglich. Liegt am kommenden Montag kein ärztliches Attest vor, kann die betreffende Schülerin bzw. der betreffende Schüler nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.
  1. Die Testung mittels Selbsttest in der Schule kann durch eine Bescheinigung über das negative Testergebnis eines PCR-Tests oder PoC-Antigen-Schnelltest ersetzt werden, wenn diese nicht älter als 24 Stunden ist. Solche Schnelltests sind grundsätzlich von den Selbsttests, die in der Schule durchgeführt werden, abzugrenzen. Ein Schnelltest wird nur durch medizinisches Fachpersonal durchgeführt; eine Bescheinigung über die Durchführung eines solchen Schnelltests kann daher auch nur von öffentlichen Stellen (z. B. Testzentrum, Apotheke, Ärzte) erfolgen. Anfallende Kosten für die Durchführung von Schnelltest in öffentlichen Stellen müssen von den Eltern selbst getragen werden.
  1. Eine vorliegende Einverständniserklärung ist die Grundlage für die Teilnahme an den Selbsttestungen ab 15. November 2021 in den Schulen. Liegt am kommenden Montag keine Einverständniserklärung vor, kann die betreffende Schülerin bzw. der betreffende Schüler nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Es besteht die Möglichkeit in solchen Fällen eine telefonische Zustimmung von den Eltern zu erhalten, die schnellstmöglich durch eine schriftliche Einverständniserklärung ergänzt wird.
  1. In den Schulen wird für die Durchführung der Selbsttests ab 15. November 2021 ausschließlich das vom Land zur Verfügung gestellte Testmaterial verwendet. Alternatives Testmaterial, dass den Schülerinnen und Schülern von Ihren Eltern für die Selbsttestung in der Schule mitgegeben wird, ist nicht zulässig. Damit ist insbesondere Testmaterial gemeint, das in seiner Funktionsweise anders funktioniert (z.B. Spuk- oder Lolli-Tests). Die Fehlerquote dieses Materials wird als zu hoch eingeschätzt.
  1. Nachweislich Geimpfte und Genesene Schülerinnen und Schüler sowie das Personal unterliegen auch weiterhin keiner Testpflicht. Ihnen wird aber dringend empfohlen, die für sie angebotenen Testmöglichkeiten zu nutzen. Bitte beachten Sie die Anordnungen des örtlichen Gesundheitsamtes, die hier Abweichungen bedeuten könnten, und ggf. in Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt geltende Allgemeinverfügungen.
  1. Für geistig und/oder körperlich behinderte Schülerinnen und Schüler, die einen Selbsttest in der Schule nicht eigenständig durchführen können, wird der Rahmenhygieneplan weiterhin die bekannten Erleichterungen fortschreiben.
  1. Sofern es die Witterung und die allgemeinen Bedingungen zulassen, sollte der Sportunterricht im Freien stattfinden, ohne Maske unter Wahrung der Abstandsregel. Ist dies nicht realisierbar, sind alternative Formen des Sportunterrichts zu wählen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Sehr geehrter Herr Lippmann,

sind die Situngen des Bildungsausschusses des Landes öffentlich und könnten interessierte Bürger, in dem Fall Eltern an den Sitzungen bzw an einzelnen TOP  als Zuhörer teilnehmen?

Ich bin durch den TOP 4 der morgigen Sitzung aufmerksam geworden. 

Die derzeitige Unterrichtsabdeckung ist "bescheiden".

MfG

Jördis Ludwig

(Mutter/ Elternvertreterin) :-)


Beantwortung der Anfrage:

Sehr geehrte Frau Ludwig,

vielen Dank für Ihre Nachfrage und Ihr Interesse.

Ja, die Sitzungen sind öffentlich und interessierte Bürger*innen können daran teilnehmen.

Ich würde Ihnen empfehlen, sich direkt an das Sekretariat des Ausschusses zu wenden, wenn sie teilnehmen wollen und dort zu klären, unter welchen Bedingungen eine Teilnahme möglich ist und was ggf. (u.a. durch die Corona-Regelungen) dabei zu beachten ist.

Frau Neumann-Hagnbuchner erreichen Sie über die Mail-Adresse:
Noreen.Neumann-Hagnbuchner@lt.sachsen-anhalt.de

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe ein dringendes Anliegen betreffend der Sekundarschule Aken. Meine Tochter besucht dort die 7. Klasse und hat weder Sozialkundeunterricht noch Kunsterziehung. In anderen Klassen fällt zusätzlich noch Geschichte aus, Ethik wird auch nicht unterrichtet. Derzeit entfällt auch noch Sport und Geschichte, da ihr Klassenlehrer in Elternzeit ist (was ihm natürlich gegönnt ist). Nur frage ich mich, was aus unseren Kindern werden soll? In der 10. Klasse sollen sie dann wahrscheinlich alles aufholen. Leider ist dies nicht möglich. Im Anhang befindet sich der heutige Zeitungsartikel. Ich bitte dringend darum, eine Lösung zu finden.

Mit freundlichem Gruß
Constance Wurm

MZ - Artikel zur Sekundarschule Aken


Beantwortung der Anfrage:

Sehr geehrte Frau Wurm,
haben Sie ganz herzlichen Dank für die Schilderung der schlimmen Situation an der Sekundarschule in Aken.

Seit inzwischen 20 Jahren kämpfe ich darum, dass in Sachsen-Anhalt mehr Lehrkräfte ausgebildet werden, damit ein solcher Mangel, wie wir in jetzt an vielen Schulen haben, nicht eintritt. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), deren Vorsitzender ich 18 Jahre lang war und die Fraktion DIE LINKE, der ich seit 2016 als bildungspolitischer Sprecher angehöre, haben sich in alle diesen Jahren unermüdlich und mit viel Nachdruck immer wieder dafür eingesetzt, den längerfristigen Lehrkräftebedarf realistisch einzuschätzen und die Lehrerausbildung in Halle und auch wieder in Magdeburg rechtzeitig zu steigern. Vor allem die CDU mit Ministerpräsident Haseloff aber auch maßgeblich die SPD mit ihren zuständigen Ministern haben das ignoriert und wichtige Weichenstellungen verhindert. Jetzt liegt das Kind sprichwörtlich im Brunnen und niemand hat einen Plan, wie es dort wieder herausgeholt werden kann.

Das Bildungsministerium hat jetzt – drei Wochen nach Schuljahresbeginn – erneut ca. 900 Lehrerstellen für die öffentlichen Schulen ausgeschrieben. Davon sehr viele an Sekundarschulen im ganzen Land. Für die Sekundarschule in Aken wurden dabei 7 Lehrerstellen ausgeschrieben – u.a. für die Fächer Deutsch, Englisch, Französisch, Ethik, Geschichte, Sozialkunde, Kunst. Da es sich um die wiederholte Ausschreibung von Stellen handelt, die bisher nicht besetzt werden konnten, bestehen leider nur geringe Hoffnungen, dass sich jetzt noch ausreichend viele Bewerber*innen finden. Die Ausschreibung läuft bis zum 07. Oktober, mit einer Besetzung ist also frühestens nach den Oktoberferien – also Anfang November –  zu rechnen. Man kann nur hoffen, dass zumindest einige Stellen dann besetzt werden können. Bis dahin hat das Landesschulamt wohl kaum Möglichkeiten, weitere Lehrkräfte nach Aken zu bringen.

Ich habe Ihre Schilderung bereits in der Debatte zu einem Antrag von mir in der letzten Landtagssitzung am letzten Donnerstag im Parlament vorgetragen und angekündigt, dass darüber im Bildungsausschuss gesprochen werden muss. Eventuell muss geschaut werden, ob Lehrkräfte aus Köthen – von Sekundarschulen oder von Gymnasium – mit einigen Stunden abgeordnet werden können. Leider sieht es aber im ganzen Land und in allen Schulformen sehr düster mit der Unterrichtsversorgung aus. Im Moment kann man nur darum kämpfen, den Mangel zumindest gleichmäßig zu verteilen und nicht einzelne Schulen völlig im Regen stehen zu lassen.

Ich weiß, dass diese Antwort und die Aussichten sehr unbefriedigend sind. Aber die Realität lässt sich derzeit leider nicht besser darstellen. Von CDU und SPD wurde seit mindestens 15 Jahren eine Suppe eingebrockt, die jetzt von ganzen Schülergenerationen ausgelöffelt werden muss. Die LINKE und ich persönlich werden weiterhin alles unternehmen, was uns möglich ist, um die Situation und die Perspektiven zu verbessern.     

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Lippmann
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender
Bildungspolitischer Sprecher
der Fraktion DIE LINKE im Landtag Sachsen-Anhalt

Anfrage zur aktuellen Regelung zum Schulbesuch

Sehr geehrte Abgeordnete des Landtages, sehr geehrter Stadtelternrat,

ich wende mich an Sie als besorgter Vater eines schulpflichtigen Kindes, der bedauerlicherweise vom Bildungsministerium keine Antwort zu seine Fragen bekam.

Die untenstehende Mail sendete ich an die Pressestelle des Bildungsministeriums, worin ich meine Bedenken erläuterte und um eine verständliche Antwort dazu bat. Diese erfolgte bis heute nicht, darum wende ich mich jetzt direkt an Sie, um eine Antwort zu erhalten, die mir die Diskrepanz zwischen diesen Gesetzen und Verordnungen erklären kann und was Sie dagegen unternehmen werden, um das Leben und die Gesundheit aller Kinder zu schützen und zu bewahren. Denn wenn durch diese Diskrepanz auch nur ein Kind schwer erkrankt oder im schlimmsten Fall den Tod findet, wäre das eine nicht wiedergutzumachende Katastrophe.

Das Leben oder die Gesundheit eines Kindes zu riskieren, ohne etwas in Verantwortlicher Position dagegen zu unternehmen, wäre meines Erachtens eine der schlimmsten Fahrlässigkeit die man sich der Allgemeinheit schuldig machen würde , wobei sich für mich als die einfachste und praktikabelste Lösung anbieten würde, jede Schülerin und jeden Schüler zu testen, unabhängig vom Impfstatus. Denn wie die neuesten Studien zeigen, ist die Impfung keine Möglichkeit die Ansteckung nichtinfizierter Kinder und Erwachsener zu verhindern!

Ich hoffe das Sie, die ich mit dieser Mail erreiche, sich dieser Problematik annehmen werden und so die Gesundheit und Unversehrtheit aller Schülerinnen und Schüler, zumindest im Schulbereich, so sicher wie möglich machen.

Ich danke Ihnen und hoffe auf eine große Resonanz innerhalb des Landtages, sowie des Stadtelternrates und der Änderung der bestehenden Regelung, Geimpfte und genesende von der Testpflicht auszunehmen

und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Thomas Warzok

Mail an die Pressestelle des Bildungsministeriums Sachsen-Anhalt:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

in ihrer Veröffentlichung zum Schulbeginn in Sachsen-Anhalt,

geben sie die Regeln zum Schulbesuch unserer Kinder bekannt. Darin ist auch eine Testverpflichtung enthalten.

siehe: https://mb.sachsen-anhalt.de/themen/schule-und-unterricht/schulbetrieb-in-der-corona-pandemie/

Diese Testpflicht unsere Kinder wird damit begründet das nur so ein sicherer Schulbetrieb aufrecht erhalten werden kann und Infektionen rechtzeitig erkannt und deren Verbreitung verhindert. Von der Testpflicht sind jedoch Kinder ausgeschlossen die entweder geimpft oder genesen sind. "Von der Testpflicht ausgenommen sind vollständig Geimpfte sowie Genesene."

Inwieweit ist der Ausschluss dieser Kinder vom Test gerechtfertigt, nachdem in Studien nachgewiesen wurde, das auch vollständig geimpfte das Virus verbreiten können und somit andere infizieren. Durch die Impfung ist lediglich die Zeitspanne herabgesetzt in dem diese Personen Infektiös sind, wobei jedoch die Virenlast derjenigen genauso hoch ist wie bei einem Ungeimpften und somit die gleiche Infektionsgefahr besteht. Im Grunde ist die Infektion eines Ungeimpften Kindes durch ein Vollkommen geimpftes Kind oder Lehrer wesentlich höher, da durch die NICHT-TESTUNG deren Infektiosität gar nicht erst festgestellt wird. Auf der anderen Seite verbieten sie unter Strafandrohung aber auch den Eltern,  ihre Kinder genau vor solchen Infektionen zu schützen!

"Was passiert mit Schülerinnen und Schülern, die sich nicht testen lassen wollen oder für die keine

Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorliegt?

Wenn Schülerinnen und Schüler oder Erziehungsberechtigte weder der Testung an der Schule noch

zu Hause zustimmen und keine ärztliche Bescheinigung über das Nichtbestehen einer Infektion mit

dem SARS-CoV-2-Virus oder ein anderweitiges aktuelles negatives Testergebnis vorlegen, dann ist

eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich."

siehe: https://mb.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Geteilte_Ordner/Corona_Verordnungen/Dokumente/20210823FAQ_Selbsttests_fuer_Schuelerinnen_und_Schueler_01.pdf

Da eine Präsenzpflicht besteht und der Ausschluss vom Präsenzunterricht durch die Nichttestung festgelegt wurde, ist somit ein Rechtsbruch durch die Gesetze Vorgeben. Denn nicht der Staat vertritt die Interessen des Kindes (Kindeswohl), sondern die Eltern, wie es im Grundgesetz Artikel 6 und im BGB §1626 nachzulesen ist!

Des Weiteren ist der Schutz der eigenen Kinder der Wichtigste Grundsatz für Eltern. Und das betrifft eben auch die Körperliche und seelische Unversehrtheit des Minderjährigen. Wenn Eltern sich dazu entschließen ihre Kinder entsprechend zu schützen vor einer wahrscheinlich eintretenden Krankheit (Coronainfektion -  Siehe Indiz unter den Minderjährigen), indem sie das Kind eben nicht der Gefahr aussetzen wollen, sich mit dem Coronavirus zu infizieren, jedoch potenzielle Gefährdungsgruppen (Geimpfte) von einer Testpflicht ausgenommen werden, stellt sich mir als Vater die Frage in welchen Interesse der Erlasser dieser Regeln handelt. Meines Erachtens nicht im Sinne der Kinder die ihm anvertraut sind, sondern im Sinne der Politik die diktiert das die Gesundheit eines Ungeimpften Kindes billigend gefährdet wird, nur um die vorgenommene Impfquote zu erfüllen. Denn längst ist bekannt geworden, das eine sogenannte Herdenimmunität nicht mit Impfungen erreicht werden kann. Ebenso wenig das man als geimpfter als Gefahrenquelle (Verbreitung von Coronaviren) gegenüber den Ungeimpften Ausscheidet!

Bitte erläutern sie mir in Verständlicher Form, wie diese Diskrepanzen die zwischen den Gesetzlichen Regelungen (incl. Des Infektionsschutzgesetzt - Eindämmung der Coronapandemie) und mit der Regelung des Bildungsministeriums zu vereinbaren sind.

In Erwartung ihrer Antwort bis zum 31.08.2021

verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

T. Warzok


Beantwortung der Anfrage

Magdeburg. Sehr geehrter Herr Warzok,

haben Sie herzlichen Dank für die Weitergabe Ihrer Anfrage an das Bildungsministerium und die darin wiedergegebene ausführliche Schilderung Ihrer Sicht auf die Regelungen zum neuen Schuljahr und Ihrer Sorgen hinsichtlich einer möglichen Infektionsgefahr für Ihr Kind. Wir verstehen die breite Verunsicherung der Menschen und insbesondere der Eltern von minderjährigen Schüler*innen über die Angemessenheit von Maßnahmen im Umgang mit dem Corona-Virus. Wir alle sind da weiterhin Suchende, es gibt eine Unmenge an täglichen Informationen und wissenschaftlichen Erkenntnissen, die aber alle nicht dazu führen, dass die Analysen so klar und eindeutig wären, dass sich alle darauf verständigen können. Die Unwägbarkeiten darüber, war richtig, notwendig und sinnvoll ist, begleiten uns nun schon seit 18 Monaten. Wir sind alle immer wieder aufs Neue herausgefordert, politische Entscheidungen zu treffen, die längst nicht von allen verstanden und akzeptiert werden und zu denen sich jeder Einzelne positionieren muss, weil weiterhin alle in ihrem eigenen Leben davon – oft unterschiedlich stark – betroffen sind. Es bleibt immer wieder eine schwierige Abwägung unterschiedlicher Interessen und Güter und es wird auch in der kommenden Zeit dabei bleiben, dass diese Abwägung unterschiedlich bewertet wird.

Das trifft so auch auf die von Bildungsministerium jetzt getroffenen Maßnahmen zum heutigen Schuljahresbeginn zu. Es ist für uns ein sehr hohes Gut, dass der Schulunterricht wieder für alle Kinder in der Schule und nicht im Fernunterricht im Homeschooling stattfindet. Damit es vom ersten Tag an dabei bleiben kann, dass die Schulen offen bleiben und auch umfangreiche Quarantäneanordnungen vermieden werden können, muss soweit wie möglich dafür gesorgt werden, dass sich das Virus in der erwarteten vierten Welle nicht über den Schulunterricht ausbreiten kann. Das geht nach unserer Überzeugung in aller erste Linie dadurch, dass möglichst viele – und im besten Falle alle – Personen, die die Schule betreten, über einen vollständigen Impfschutz verfügen. Wer dies (noch) nicht nachweisen kann oder nicht nachweislich von einer Covid-Erkrankung genesen ist, muss sich regelmäßig testen lassen und dadurch nachweisen, dass er/sie nicht infiziert ist. Wir haben allerdings keinen Grund daran zu zweifeln, dass es eine vertretbare Entscheidung ist, den Zutritt zu Räumen bzw. zu Veranstaltungen für vollständig geimpfte und/oder von Covid genesene Personen nicht mehr von einem negativen Corona-Test abhängig zu machen. Dies wird ja bereits seit Monaten in vielen Bereichen der Zivilgesellschaft millionenfach praktiziert, ohne dass es Erkenntnisse gäbe, dass dadurch unkalkulierbare Risken eingegangen würden. Das ist auch die Grundlage für die bereits bundesweit geführte „2G-Debatte“.       

Wir haben das Bildungsministerium scharf dafür kritisiert, dass es sich viel zu spät und viel zu nachlässig um die Ausstattung der Schulen mit Luftfilteranlagen gekümmert hat, um so in den Räumen jenseits der Möglichkeiten zum Lüften für eine spürbare Reduzierung einer möglichen Viruslast zu ermöglichen. Wir erwarten auch, dass die angekündigten und notwendigen Corona-Tests sichergestellt werden und weiterhin alles unternommen wird, um die Zahl der vollständig geimpften Personen in den Schulen zügig zu steigern und dabei an möglichst vielen Standorten auch 100% zu erreichen. Denn dies wäre die beste Voraussetzung, um auf die wöchentlichen Corona-Tests vollständig zu verzichten. Für eine Forderung, auch allen vollständig geimpften und/oder von Covid genesenen Personen weiterhin eine Testpflicht für das Betreten der Schulen und die Teilnahme am Präsenzunterricht aufzuerlegen, sehen wir derzeit keine Grundlage – weder medizinisch noch juristisch. Eine Fortschreibung dieser Grundrechtseinschränkung wäre im Hinblick auf das nur noch sehr geringe Infektionsrisiko höchstwahrscheinlich juristisch nicht zu halten und würde die Motivation in der Bevölkerung, sich im eigenen Interesse aber auch im Interesse der Allgemeinheit impfen zu lassen, massiv untergraben. 

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Lippmann