Unterrichtsversorgung - Nicht nur blinken, endlich auch umsteuern

Thomas Lippmann (MdL)

Im Zusammenhang mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE „Unterrichtsversorgung im kommenden Schuljahr gewährleisten und Ausstattung der Schulen mit pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verbessern“ für die bevorstehende Landtagssitzung erklärt Thomas Lippmann, bildungspolitischer Sprecher der Fraktion:

Im Zusammenhang mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE „Unterrichtsversorgung im kommenden Schuljahr gewährleisten und Ausstattung der Schulen mit pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verbessern“ für die bevorstehende Landtagssitzung erklärt Thomas Lippmann, bildungspolitischer Sprecher der Fraktion:

„Die Fraktion begrüßt die grundsätzlich neuen Ansätze in der Personalpolitik, wie sie im Koalitionsvertrag festgeschrieben sind. Als ersten Schritt halten wir das Ziel der Koalitionsfraktionen, 103% Unterrichtsversorgung zu gewährleisten, für richtig.

Mit den jetzt anvisierten Neueinstellungen ist man aber offenbar von dieser Zahl noch weit entfernt. Was derzeit von der Landesregierung unternommen wird, ist nicht genug, bisher wurde nur geblinkt. Lediglich die unbesetzten oder freiwerden Stellen auszuschreiben, greift zu kurz, denn die Mangelsituation hat in der letzten Zeit Lücken gerissen, die geschlossen werden müssen. Außerdem wächst die Schülerzahl über das ganze Land gerechnet. Deshalb muss in der Sache umgesteuert werden.

Die Fraktion fordert dazu eine schonungslose Bestandsaufnahme zum Stichtag 31. 05. 2016, um den tatsächlichen Neueinstellungsbedarf zu ermitteln und zur Grundlage schnellen wie engagierten Handelns zu machen. Ansonsten droht trotz der nochmals erhöhten Einstellungskontingente (270 zusätzliche Neueinstellungen lt. Koalitionsvertrag) ein weiteres Absinken der Unterrichtsversorgung auf nur noch 100% oder erstmals sogar noch darunter.

Es wird nicht leicht sein, nach Jahren verfehlter Personal- und Ausbildungspolitik Lehrkräfte in der erforderlichen Zahl und für jene Regionen und Schulen zu gewinnen, wo sie am dringendsten gebraucht werden.

Deshalb richten sich unsere Forderungen nicht nur darauf, mehr Stellen als bisher geplant auszuschreiben, sondern auch auf ein neues Herangehen an das Problem im Ministerium und in der gesamten Schulbehörde. Die Tore zum Schuldienst müssen weit geöffnet, neue Lehrkräfte müssen für den Schuldienst in Sachsen-Anhalt tatsächlich gewonnen werden.

Die Fraktion legt in ihrem Antrag (Drs. 7/60) erneut einen Katalog von Entscheidungen vor, die mehr Interessent*innen den Weg in die Schulen ermöglichen:

  • Ausschreibungspraxis flexibilisieren und neben der schul- und fächerkonkreten Ausschreibung auch Ausschreibungen nach Schulformen und Regionen erproben,

  • dauerhaftes und zeitlich nicht begrenztes Angebot für Initiativbewerbungen schaffen,

  • für Grund- und Förderschulen sowie für Schulen der Sekundarstufen I und II jeweils alle Bewerbungen von dafür ausgebildeten Lehrkräften unabhängig vom Schulformbezug ihrer Lehramtsausbildung uneingeschränkt zulassen,

  • Kreis der Ausbildungsvoraussetzungen zur Bewerbung erweitern und

  • im Ausland erworbene Lehramtsabschlüsse unkompliziert anerkennen.

So werden auch Lehrkräfte in die Schulen kommen, die selbst noch weiter lernen, um ihre Professionalität zu vervollständigen und einen Abschluss zu erlangen, der sie nicht auf Dauer zu „Lehrkräften zweiter Klasse“ degradiert. Die Fraktion verlangt von der Landesregierung ein durchdachtes Programm, das diesen Kolleg*innen reale Möglichkeiten zur sinnvollen Weiterbildung eröffnet. Im Übrigen sind Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger nicht allein Helfer in der Not, sie sind auch eine Chance, die Schulen weiter in die Gesellschaft zu öffnen und die Lernkultur in den Schulen mit neuen Perspektiven und Herangehensweisen zu bereichern. 

Keinesfalls zuletzt geht es um die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie sind vor allem an den Grund- und Förderschulen unverzichtbar für die Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrages. Wir greifen hier zunächst die Zahl aus dem Koalitionsvertrag auf. Um sie zu erreichen, müssen umgehend Qualifikationsanforderungen präzisiert, Stellen ausgeschrieben und Neueinstellungen vorgenommen werden.“

Magdeburg, 30. Mai 2016